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Veranstaltung der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Nachricht, veröffentlicht am 15.10.2017 von Ines Kinsky

"Schutz, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen: Praxis, Fördermöglichkeiten, naturschutzrechtliche Kompensation, Biotopschutz“ am 14.11.2017 in 99428 Holzdorf bei Weimar

Streuobstwiesen sind nach § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 18 (1) Nr. 3 ThürNatG besonders geschützte Biotope und als solche zu erhalten – bedürfen dazu aber der laufenden Pflege und Nutzung. Aufgrund des hohen Biotopwertes ökologisch gut ausgeprägter, reifer Streuobstwiesen mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind sie auch als Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen attraktiv. Sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch die Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen als Naturschutzmaßnahmen werfen aber eine Reihe von fachlichen und technischen Fragen auf, zu deren Beantwortung das Seminar einen Beitrag leisten will. Im Rahmen des Seminars werden Probleme, fachliche Anforderungen und  Lösungen bei der Anlage sowie Pflege von alten und neu angelegten Streuobstwiesen einschließlich der Fördermöglichkeiten im Freistaat Thüringen vorgestellt (Block I). Danach werden Fragen zum rechtlichen, praktischen und verwaltungstechnischen Umgang mit Streuobstwiesen als Kompensationsmaßnahmen im Detail angesprochen und das Verhältnis zum gesetzlichen Biotopschutz beleuchtet (Block II). Ziel ist es hier, praktikable und rechtsichere Lösungen vorzustellen und  zu diskutieren.
 
Da in Abstimmung mit dem TMUEN beabsichtigt ist, unter Berücksichtigung der Ergebnisse beider Blöcke der Veranstaltung fachliche Standards zu formulieren, wird um eine rege Teilnahme der angesprochenen Teilnehmerkreise und einen intensiven Erfahrungsaustausch gebeten.  Interessentenkreis: Naturschutzbehörden; Planer, Träger und Betreuer von Streuobstwiesen als Kompensationsmaßnahmen; Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände; Bewirtschafter von Streuobstwiesen
 

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